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Auch mit der neuen Kulturstaatsminsterin Monika Grütters

bleibt der Bund bei seiner Zusage, den Betrieb des Beethoven-Festspielhauses mit 39 Mio Euro für eine eigene Festspielhausstiftung zu unterstützen. Das hat die bundesregierung jetzt noch einmal im Deutschen Bundestag unterstrichen. Voraussetzung bleibt freilich internationales Niveau bei Architektur, Akustik und Programm.
Auch mit der neuen Kulturstaatsminsterin Monika Grütters

Detaillierte Informationen zum Beethoven-Festspielhaus fiden Sie hier

 

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Bund bekräftigt Festspielhaus-Zusage

Entscheidend bleibt internationales Niveau bei Architektur, Akustik und Programm

Der Bund steht zu seiner Zusage, sich am Betrieb eines Beethoven-Festspielhaus in Bonn mit 39 Mio Euro zu beteiligen. Der Vorsitzende der BÜRGER FÜR BEETHO­VEN Stephan Ei­sel begrüßte diese klare Aussage der neuen Kulturstaatsministerin Monika Grütters in der Antwort auf eine Anfrage der Bonner Bundestagsabgeordneten Katja Dörner: „Neben der Zu­sage der Post 30 Mio Euro zum völlig privat finanzierten Bau des Festspielhauses beizutragen sind die 39 Mio Euro des Bun­des für den Betreib des Festspiel­hauses das zwei­te wichtige Standbein für das Projekt. Es unterstreicht die hohe Bedeutung des Vorhabens, dass nach der Post vor zwei Wochen jetzt auch der Bund noch einmal aus­drücklich seine Festspielhauszusage bekräftigt hat.“ Man könne nur hoffen, dass sich daran die Bonner Kommunalpolitik ein Beispiel nehme und endlich ihre Unentschlossen­heit be­ende. 

In der Antwort der Bundesregierung auf die schriftliche Frage der grünen Ab­geordneten Dör­ner wird daran erinnert, dass die bereits 2007 vom Haushaltausschuss des Bun­destages be­schlossenen Mittel aus einem Titel für „national bedeutsame Kulturin­vestitionen“ stammen. Sie können freigegeben werden, wenn „Architektur, Akustik und Pro­gramm“ des geplanten Festspielhauses „internationalen Maßstäben“ gerecht wer­den. Eisel, der bis 2009 selbst dem Kulturausschuss des Bundestages angehörte, sagte dazu: „Der Bund wird eben­so wie die Post nur ein eigenständiges Festspielhaus finan­zieren, das dem kommunalen Zu­griff entzo­gen bleibt.“ Das gelte auch, wenn das Festspielhaus neben der Beethovenhalle ge­baut wird. Ein Anbau an die alte Mehrzweck­halle oder deren Erweiterung erfüllten die not­wendigen Vor­aussetzungen sicherlich nicht. 

Eisel appellierte an die Grünen, ihren Widerstand gegen das Festspielhaus aufzugeben: „Auch wenn sich Frau Dörner wohl eine andere Antwort der Bundesregierung erhofft hat, muss sie akzeptieren, dass das Bundesgeld für Bonn verloren ist, wenn das Festspielhaus nicht gebaut wird.“ Für die bürgerschaftlichen Festspielhaus-Initiativen sei die erneute Bun­deszusage hingegen eine Ermutigung, in ihrem Engagement nicht nachzulassen. 

IM WORTLAUT:
Schriftliche Frage von MdB Katja Dörner (Bündnis 90/Die Grünen) vom 12. Februar 2014:
„Mit welcher Summe und und auf der Grundlage welcher Kriterien beteiligt sich der Bund an einem etwaigen Beethoven Festspielhaus in Bonn ?“

Antwort der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien Prof. Monika Grütters vom 18. Februar 2014:

Der Bund beteiligt sich an einem etwaigen Beethoven-Festspielhaus in Bonn auf Grundlage des hierzu gefassten Beschlusses des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages und den darin festgelegten Kriterien. Die vom Haushaltsausschuss des Deutschen Bundes­tages im Nachtragshaushalt 2007 bei Kapitel 0405, Titel 894 10 („Zuschüsse für national be­deutsame Kulturinvestitionen“) als einmaliger Zuschuss für den Betrieb des „Stiftung Fest­spielhaus Beethoven“ in Bonn etatisierten 39 Mio Euro sind qualifiziert gesperrt. Eine Ent­sperrung der Mittel kann beantragt werden, wenn ein Festspielhaus realisiert wird, das inter­nationalen Maßstäben bei Architektur, Akustik und Programm gerecht wird. Darüber hin­aus bedarf die Fördermaßnahme der angemessenen Mitfinanzierung durch Länder, Kom­munen oder Private.“

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