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Der Schaufensterwettbewerb 2026

Hier finden Sie ab Frühjahr 2026 die Teilnahmebedingungen zum Schaufensterwettbewerb 2026.

Wettbewerbsregeln und Datenschutz

Mit der Einsendung der Bilder für den Schaufensterwettbewerb der Bürger für Beethoven e.V. stimmt der Einsender / die Einsenderin den folgenden Bedingungen zu:

Die eingesandten Bilder müssen mit folgenden Informationen versehen sein:
- Offizielle Firmierung des Unternehmens / der Institution
- E-Mail-Adresse, Telefonnummer, postalische Adresse, Ansprechpartnerin / Ansprechpartner

Die Jury entscheidet nach freiem Ermessen unter Berücksichtigung der Bewertungskriterien, welche der Teilnehmer an dem Wettbewerb teilnehmen, über die Teilnahme am Leserpreis des Medienpartners sowie über die Preisvergabe.
Die eingereichten Bilder dürfen nicht gegen die allgemeinen Gesetze und satzungsmäßigen Ziele der Bürger für Beethoven e.V. verstoßen.

Der Publikumspreis wird außerhalb der unten angegebenen Kriterien von den Leserinnen und Leser des Medienpartners vergeben.

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Die eingesandten Bilder dürfen von den Bürgern für Beethoven für Ihre Publikationen und Veranstaltungen sowie die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit verwendet werden. Darüber hinaus dürfen die Bilder vom Medienpartner (Rheinische Anzeigenblätter / Schaufenster) genutzt werden.

Es gilt für die Jury das folgende Berechnungsschema der Kriterien:

A)    Umsetzung Motto mit dem Faktor 3

B)     Werbung für das Beethovenfest mit dem Faktor 3

C)     Kreativität mit dem Faktor 2

D)    Auffälligkeit mit dem Faktor 1

Daraus wird für jedes eingereichte Schaufenster etc. die Gesamtpunktzahl ermittelt.

 

Die Preisverleihung beim Schaufensterwettbwerb 2025 mit OB Guido Deus

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Die Preisverleihungen im Alten Rathaus 2021- 2024

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