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Corona: NRW mit Sofortprogramm für freischaffende Künstler

In einem unkomplizierten Verfahren erhalten freischaffende Künstler für Einnahmen, die wegen der Corona-Krise ausfallen, eine existenzsichernde Einmalzahlung in Höhe von bis zu 2.000 Euro. Die Soforthilfe kann mittels eines einfachen Formulars bei den zuständigen Bezirksregierungen beantragt werden und muss später nicht zurückgezahlt werden. Informationen und Formular finden Sie hier.

Corona: NRW mit Sofortprogramm für freischaffende Künstler

 

Weitere Informationen sowie das Antragsformular finden Sie hier: https://www.mkw.nrw/Informationen_Corona-Virus

 

Direkt zum Antragsformular geht es hier.

 

Landesregierung beschließt Soforthilfe für Kultur- und Weiterbildungseinrichtungen

Ministerin Pfeiffer-Poensgen und Parlamentarischer Staatssekretär Kaiser: Corona-Pandemie darf nicht zur Krise der Kultur und der Weiterbildungslandschaft werden

Durch die flächendeckende Schließung von öffentlichen und privaten Einrichtungen sowie die Absage sämtlicher Veranstaltungen aufgrund der Corona-Pandemie zunächst bis zum Ende der Osterferien, geraten derzeit zahlreiche Initiativen, Einrichtungen und Freiberufler in der Kultur, aber auch im Bereich der Weiterbildung in große, teilweise sogar existenzbedrohende Finanzprobleme. Um den Betroffenen unverzüglich zu helfen und Liquiditätsengpässe zu vermeiden, hat die Landesregie- rung eine konkrete Soforthilfe für Kultur und Weiterbildung beschlossen.

Kleinere private Einrichtungen, aber gerade auch Freiberufler sind am schnellsten von den finanziellen Auswirkungen der Corona-Krise betrof- fen. Deshalb haben wir mit Hochdruck erste Sofortmaßnahmen erarbei- tet, um den Betroffenen schnell, unbürokratisch und wirksam zu helfen, durch diese schwere Zeit zu kommen. Wir wollen verhindern, dass die Corona-Pandemie zur Krise der Kultur und der Weiterbildungslandschaft wird“, sagt Kultur- und Wissenschaftsministerin Isabel Pfeiffer-Poens-gen.

Bereits gestern hat die Landesregierung einen umfassenden Rettungs- schirm für die direkten und indirekten Folgen der Corona-Pandemie in Nordrhein-Westfalen in Höhe von 25 Milliarden Euro aufgelegt, auch die Bundesregierung arbeitet an breit angelegten Unterstützungsprogrammen. Ergänzend sieht das Ministerium für Kultur und Wissenschaft kurzfristige, auf die akuten Bedürfnisse der Akteure zugeschnittene Soforthilfen und weitere Maßnahmen vor:

Mit einer Soforthilfe in Höhe von zunächst fünf Millionen Euro unterstützt die Landesregierung freischaffende, professionelle Künstlerinnen und Künstler, die durch die Absage von Engagements in finanzielle Engpässe geraten. Sie erhalten eine existenzsichernde Einmalzahlung in Höhe von bis zu 2.000 Euro. Die Soforthilfe kann mittels eines einfachen Formulars bei den zuständigen Bezirksregierungen beantragt werden und muss später nicht zurückgezahlt werden.

Freischaffende Künstlerinnen und Künstler verfügen meist nur über ge- ringe Rücklagen. Wenn Aufführungen, Gigs und Veranstaltungen mas- senweise wegfallen, geraten sie daher schnell in dramatische Geldnot. Die Soforthilfe verschafft ihnen schnell und unbürokratisch einen finanzi- ellen Puffer, um die Zeit bis zum Anlaufen der großen Rettungsschirme in Land und Bund bestmöglich zu überbrücken“, sagt Kultur- und Wis- senschaftsministerin Isabel Pfeiffer-Poensgen.

Daneben schaffen zusätzliche Anpassungen im regulären Förderverfahren Sicherheit für die Kultureinrichtungen und -akteure. Grundsätzlich gilt dabei: Bereits bewilligte bzw. derzeit noch in Prüfung befindliche Förderungen in Höhe von mehr als 120 Millionen Euro werden in jedem Falle ausgezahlt – auch dann, wenn die Veranstaltungen und Projekte wegen Corona abgesagt oder verschoben werden müssen.

Zusätzliche Ausnahmeregelungen sollen Veranstalter und Einrichtungen finanziell wie zeitlich entlasten: So können etwa Ausfallkosten, die durch Absagen entstehen, als zuwendungsfähige Ausgaben im Rahmen der Förderungen anerkannt werden sowie die üblicherweise bei der Verwendung von Fördermittel geltenden zwei-Monats-Fristen gelockert werden.

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UNSER LUDWIG

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Nächste Termine

Do 01.0114:00 Uhr Neujahrskonzert mit dem BEETHOVEN TRIO BONN Collegium Leoninum, Noeggerathstr. 34, 53111 Bonn
Mi 14.0119:30 Uhr Vorstandssitzung
(nur mit Einladung)
Rheinhotel Dreesen
Mo 19.0119:00 Uhr Beethoven Piano Club – 24. Konzert Pantheon Bonn (Siegburger Str. 42, 53229 Bonn)
So 01.0216:00 Uhr LUDWIG ALAAF -Klavierkabarett von und mit Stephan Eisel Collegium Leoninum, Noeggerathstr. 34, 53111 Bonn

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Der Bonner Beethoven

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