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Dass Ludwig van Beethoven zum Weltkulturerbe gehört,

15. Januar 2014
liegt eigentlich auf der Hand. Die ungebrochene Wirkmächtigkeit seiner Musik und die Präsenz seines persönlichen Schicksals als er­taubter Komponist stiften Identität und inspirieren die  Menschen immer wieder neu. Beethoven ist lebendiger Bestandteil unserer Alltagskultur. Deshalb haben die BÜRGER FÜR BEETHOVEN den Antrag gestellt, Ludwig van Beethoven in die UNESCO-Liste des immateriellen Weltkulturerbes aufzunehmen. Zur ausführlichen Antragsbegründung gehören Empfehlungsschreiben von Ex-Ministerpräsident Bernhard Vogel und dem bundesgeschäftsführer des Verbandes Deutscher Musikschulen (VdM) Matthias Pannes. Den vollständigen Antrag finden Sie hier.
Dass Ludwig van Beethoven zum Weltkulturerbe gehört,

 

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Den Gesamtantrag der BÜRGER FÜR BEETHOVEN für die Aufnahme von Ludwig van Beethoven in die UNSECO-Liste des immateriellen Weltkulturerbes können Sie hier ausdrucken.


BEETHOVEN ALS WELTKULTURERBE

BÜRGER FÜR BEETHOVEN stellen UNESCO-Antrag

Empfehlungsschreiben von Ex-Ministerpräsident Vogel und Musikschulverband


Zuspruch von Alt-Bundespräsident Richard von Weizsäcker

Ludwig van Beethoven soll in das UNESCO-Verzeichnis des immateriellen Kulturer­bes in Deutschland aufgenommen werden. Das beantragen die BÜRGER FÜR BEETHOVEN mit Sitz in der Beethovens Geburtsstadt Bonn. Der Vorsitzende des Vereins Ste­phan Eisel begrün­dete den Antrag damit, dass „Beethoven den Deutschen seit Gene­rationen über alle sozialen Schichten hinweg und weit über die Grenzen klassischer Musik hinaus kultureller Identifikati­onspunkt“ sei: „Ludwig van Beethoven ist lebendiger Be­standteil unserer Alltagskultur. Die ungebrochene Wirkmächtigkeit seiner Musik und die Präsenz seines persönlichen Schicksals als er­taubter Komponist stiften Identität und inspirieren die Menschen immer wieder neu.“ 

Unterstützt wird der Antrag der BÜRGER FÜR BEETHOVEN durch Empfehlungs­schreiben des langjährigen Kulturministers und früheren Ministerpräsidenten von Rheinland-Pfalz und Thüringen Bernhard Vogel („Beethoven steht für die Kulturnation Deutschland und er war für die Deutschen über alle Wechselfälle der Geschichte hinweg, insbesondere in den Jahr­zehnten der deutschen Teilung, ein einigendes Band.“) und des Bundesgeschäftsfüh­rers des „Verban­des der Musikschulen“ (VdM), Matthias Pannes („Die herausragen­de Bedeutung und Präsenz der Musik Ludwig van Beethovens für Menschen aller Al­tersklassen ist ungebrochen“). 

In ihrem Antrag erläutern die BÜRGER FÜR BEETHOVEN, dass „Beethovens Musik längst Allgemeingut“ ist. So sei die "Ode an die Freude" ist nicht nur als Europahymne offizielles Band im zusammenwachsenden Europa, sondern seit langem auch quasi als Volkslied im Be­wusstsein der Menschen verankert. Auch der Erkennungswert des Motivs der 5. Sinfonie habe die Grenzen der klassischen Musik längst gesprengt: „Das musikalische Genie und das menschliche Schicksal Beethovens zieht seit 200 Jahren die Menschen in ihren Bann.“ 

Deshalb sei kein Komponist so oft Gegenstand der bildenden Kunst, es gebe von Beethoven über 5.000 verschiedene bildliche Darstellungen. In Deutschland wird auch kein Personenna­me aus der Musik häufiger für die Namensgebung von Stra­ßen und Plätzen, Wohnstiften, Schulen und vielen anderen Einrichtungen verwandt. Mit 1469 Beetho­venstraßen, -plätzen usw. gibt es statistisch in jeder deutschen Ge­meinde über 10.000 Einwohner mindestens eine Straßenbezeichnung mit dem Na­men des Kom­ponisten. Beethoven ist zudem das häufigste deutsche Briefmarkenmo­tiv und weltweit wurde mit Briefmarken in fast 60 Ländern kein Deut­scher so häufig geehrt wie er. 

In dem Antrag heist es weiter: “Beethovens Kopf ist überall ebenso erkanntes wie be­kanntes und vielfach verwendetes Symbol. Der ertaubte Komponist als Genie wurde in Deutschland zur Ikone. Beethoven ist rund um den Erdball das wohl bekannteste Symbol der Kulturnation Deutschland und schafft dadurch auch Identität für Deutsche in der globalisierten Welt.” 

Immer wieder sei der Rekurs auf Beethoven deshalb für sich selbst stehendes inhalt­liches Statement – sei es mit dem Motiv der 5. Sinfonie von BBC-Sendungen im 2. Weltkrieg, in Chuck Berry´s „Roll over Beethoven“ (1956) oder im vielfältigen Bezug auf den Komponis­ten und seine Musik in der Werbewirtschaft. Es sei auch bezeich­nend, das die Firmen Philips und Sony Ende der 1970er Jahre die Länge der damals neuen CD´s auf 74 Minuten festlegten, um so das Abspielen die 9. Sinfonie ohne CD-Wechsel zu ermöglichen. 

Die Beethoven-Verehrung begann in Deutschland und weit darüber hinaus schon zu seinen Lebzeiten. Sie entwickelte sich nach seinem Tod schneller und nachhaltiger als man dies bis dahin kannte - nicht nur weil bis dahin lediglich Adlige, Monarchen und Heerführer Gegen­stand ähnlicher Verehrung und Mystifizierung geworden worden waren. Beispielhaft für die zeitlose Popularität von Beethoven-Darstellungen steht das außerordentlich weit verbreitete Beethoven-Portrait von Joseph Karl Stieler aus dem Jahr 1820, das 1987 von Andy Warhol verfremdet und in die Popkultur über­führt wurde. 

Die BÜRGER FÜR BEETHOVEN erinnern auch daran, dass die Beethovenpflege von An­fang an nicht von staatlichen Autoritäten verordnet war, sondern aus der Bür­gerschaft wuchs. Dafür stehe das bürgerschaftlich initiierte und finanzierte erste Beethoven-Denkmal (1845) ebenso wie der private Ankauf des Beethoven-Geburts­hauses, das 1888 schon zum Abriss freigegeben war und Anfang der 1990er Jahre der bürgerschaftliche Widerstand gegen das Ende des Bonner Beethovenfestes durch die Streichung aller städtischen Zuschüsse. Heute widmen sich viele Gruppierungen der Pflege der Musik Beethovens und seines Andenkens. Dazu ge­hören auch ca. 5,1 Mio aktive Laien-Musiker sowie ca. 180.000 Berufsmusiker. 

Insgesamt umfasst die Begründung zur Anerkennung Beethovens als Weltkulturerbe 15 Sei­ten. Für Aufnahme in das „immaterielle Kulturerbe der Menschheit“ der UNES­CO sammeln die Bundesländer 30. November Vorschläge. Im weiteren Verfahren entscheidet der Bund über die Weitergabe an die UNESCO. Die Erfassung des „im­materiellen“ Kulturerbes solle die Lis­te des Weltkulturerbes ergänzen, zu der Bau­werke wie der Kölner Dom gehören. Beethovens Handschrift der 9. Sinfonie gehört bereits zum „Weltdokumentenerbe“. 

Der Vorsitzende der BÜRGER FÜR BEETHOVEN Stephan Eisel hält den Antrag des Vereins für „sehr erfolgsträchtig“ und berichtet von großem Zuspruch seit das Vorha­ben bekannt ge­worden sei. So habe beispielsweise auch Alt-Bundespräsident Ri­chard von Weizsäcker über sein Büro wissen lassen, er habe „von Ihren Bemühun­gen um eine Aufnahme von Ludwig van Beethoven in die Liste des immateriellen Kulturerbes des UNESCO mit Freude und Dankbar­keit Kenntnis genommen“ und wünsche viel Erfolg. Für die Erfolgsaussichten sei es sicher­lich auch hilfreich, dass in der Koalitionsvereinbarung von CDU, CSU und SPD die Beetho­venpflege als „na­tionale Aufgabe“ hervorgehoben wird.

Michael Krause, Eva Schmelmer, Dorika Seib und Stephan Eisel schicken den Antrag ab

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Bilddokuemnte belegen die Präsenz Beethovens in der Alltagskultur

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