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Gegen den Abbau der "Hommage an Beethoven",

07. Dezember 2023
einer Skulptur des international renommierten Künstlers Markus Lüpertz im Bonner Stadtgarten wenden sich die BÜRGER FÜR BEETHOVEN in einem offenen Brief an die Bezirksvertretung Bonn. Sie muss über eine Empfehlung der Bonner Kunstkommission entscheiden. Der Vereinsvorsitzende Stephan Eisel sagte dazu: „Auch wenn die Lüpertz-Skulptur von Anfang an Diskussionen ausgelöst hat, halten wir es für falsch, ausgerechnet aus der Beethovenstadt Bonn ein Kunstwerk zu entfernen, das sich mit dem Komponisten auseinandersetzt.“ Inzwischen hat die Kommunapolitik beschlossen, die Skulpturen zu erhalten.
Gegen den Abbau der "Hommage an Beethoven",

 

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Den Brief an die Bezirksvertretung Bonn können Sie hier ausdrucken.

 

 

„Hommage an Beethoven“ nicht aus Bonn entfernen

BÜRGER FÜR BEETHOVEN kritisieren Bonner Kunstkommission

In einem offenen Brief haben die BÜRGER FÜR BEETHOVEN die Bezirksvertretung Bonn gebeten, nicht der Empfehlung der Bonner Kunstkommission zu folgen, den Leihvertrag für die Skulptur „Hommage an Beethoven“ von Markus Lüpertz auslaufen zu lassen. Der Vereinsvorsitzende Stephan Eisel sagte dazu: „Auch wenn die Lüpertz-Skulptur von Anfang an Diskussionen ausgelöst hat, halten wir es für falsch, ausgerechnet aus der Beethovenstadt Bonn ein Kunstwerk zu entfernen, das sich mit dem Komponisten auseinandersetzt.“ Im übrigen solle man das bürgerschaftliche Engagement des Vereins „Stiftung für Kunst und Kultur“ nicht geringschätzen: „Immerhin wird dadurch die Beethoven-Darstellung eines international renommierten Künstlers in der Geburtsstadt des Komponisten gezeigt, ohne dass es die Stadt Geld kostet.“ Jeder wisse, dass für den Fall des Abbaus an diesem Standort kein Kunstwerk ähnlichen Ranges aus dem städtischen Haushalt finanziert werden könnte.

In seinem Brief an die Bonner Bezirksvertretung, die über den Verbleib der Beethoven-Skulptur entscheiden muss, erinnert der Beethoven-Verein daran, dass auch die Beethoven-Statue auf dem Münsterplatz umstritten war, als sie 1845 aufgestellt wurde. „Damals wurde heftig debattiert, ob man den Komponisten in idealer oder realer Darstellung präsentieren sollte. Das Denkmalkomitee entschied sich gegen einen Entwurf, der Beethoven mit Leier und klassischem Überwurf in der Art einer antiken Apollo-Statue darstellen wollte. Stattdessen votierte man gegen den Zeitgeist für die Darstellung in zeitgenössischer Kleidung. Aus dem, was damals manchen zu modern erschien, wurde dann bald ein allgemein akzeptiertes Denkmal.“ Es sei nicht nachvollziehbar, dass die Kunstkommission nun davor warne, dass Kunstwerke zu Denkmälern werden könnten. „Es muss niemanden besorgen, wenn ursprünglich kontroverse Kunst im Lauf der Zeit allgemein akzeptiert wird. Das gilt übrigens auch für Beethovens Musik, die von Zeitgenossen allzu oft als zu ungewöhnlich abgelehnt wurde und sich heute großen Zuspruchs erfreut.“

Kein Verständnis haben die Bürger für Beethoven auch dafür, dass in der Kunstkommission kritisiert wurde, die Beethoven-Skulptur habe keine „Ortsbezogenheit“: „In einem Radius von weniger als 300 Meter um die Skulptur liegen die Rheingasse mit Beethovens Wohnhaus und sein Arbeitsplatz im kurfürstlichen Schloss. Am Standort der Skulptur im Stadtgarten befand sich zu Beethovens Zeit zudem das barocke Lustschlösschen Vinea Domini, in dem die Kurfürsten festliche Empfänge gaben, bei denen auch die Hofmusiker gefragt waren. Wer hier keine Standortbezogenheit für eine „Hommage an Beethoven“ erkennt, hat offenbar wenig Kenntnis über Beethoven und Bonn.“ Diesen Mangel müsse die Stadt beheben – „auch in der eigenen Kunstkommission.“

Die BÜRGER FÜR BEETHOVEN wandten sich auch direkt an die Kunstkommission und forderten „einen bürgerschaftlichen Dialog anstatt aus einem intellektuellen Elfenbeinturm eine „Transformation der Stadtgesellschaft“ über die Köpfe der Bürger hinweg zu proklamieren.“ Das gelte umso mehr, als von den 13 Mitgliedern der Kunstkommission nur fünf an der entsprechenden Abstimmung teilgenommen haben. Nur drei haben die Verlängerung des Leihvertrages abgelehnt (1 Stimme dafür, 1 Enthaltung). „Eine besondere Überzeugungskraft kommt einer Empfehlung auf solcher Grundlage sicherlich nicht zu.“

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