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Für ein "gebührendes Beethoven-Jubiläum in Bonn" will

der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages Mittel bereit stellen und forderte Kulturstaatsministerin Monika Grütters auf, dafür bis Sommer 2016 ein Konzept zu erarbeiten. Der Vorsitzende der BÜRGER FÜR BEETHOVEN bezeichnete dies als ein "sehr gutes Signal" und forderte dazu auf, die Bonner Anstrengungen zur Profilierung als Beethovenstadt zu verstärken. Es sei auch richtig, dass der Bund vom Land eine "angemessene finanzielle Beteiligung" fordere. Die BÜRGER FÜR BEETHOVEN haben schon vor einiger Zeit unter dem Titel BEETHOVEN BONNENSIS acht Bonner Alleinstellungsmerkmale für das Jubiläum vorgelegt.
Für ein "gebührendes Beethoven-Jubiläum in Bonn" will

 

Das Konzeptpapier "Acht Bonner Alleinstellungsmerkmale für Beethoven" finden Sie hier.

 

Den folgenden Text können Sie hier ausdrucken.

 

Beschluss des Haushaltsausschusses des Bundestages zu 2020 gutes Signal 

Der Vorsitzende der BÜRGER FÜR BEETHOVEN Stephan Eisel begrüßt den heutigen Beschluss des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages zur finanziellen Unterstützung des Beethovenjubiläums 2020 in Bonn: "Es ist ein sehr gutes Signal, dass der Haushaltsauschuss Kulturstaatsministerin Monika Grütters gebeten hat, für die Haushaltsberatungen 2017 ein Konzept vorzulegen, das ausdrücklich ein "gebührendes Beethoven-Jubiläum in Bonn" einfordert: Jetzt sind wir in Bonn aufgefordert unsere Anstrengungen deutlich zu verstärken, Ideen für das Profil der Beethovenstadt Bonn zu entwickeln." 

Eisel dankte den Bonner Abgeordneten, insbesondere Claudia Lücking-Michel und Ulrich Kelber,die beide dem Verein BÜRGER FÜR BEETHOVEN anghören, für ihren Einsatz: "Dass es nach dem Ende des Festspielhauses kein Bundesgeld für die Sanierung der kommunalen Beethovenhalle geben wird, war von Anfang an klar und konnte niemanden überraschen. Aber es ist schon ein besonderes Zeichen, dass der Haushaltsausschuss über die Bundesaktivitäten zum Beethoven-Jubiläum hinaus, ausdrücklich den Weg für die Finanzierung des Beethoven-Jubiläums in Bonn aufgezeigt habe." 

Diesen Weg  müsse man jetzt beherzt und mit sinnvollen Konzepten nutzen. Es ist gut, dass dafür die Federführung bei der Kulturstaatsministerin liegt, denn hier geht es um mehr als eine kommunale Alltagsaufgabe."  Dass der Bund eine "angemessene Beteiligung des Landes NRW" als notwendige Voraussetzung einfordere, hält Eisel für richtig: "Die Landesregierung kann jetzt nicht ihre Verweigerungshaltung zum Festspielhaus fortsetzen, sondern muss sich deutlich bewegen."

 

Der Beschluss des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages am 12. November 2015:

 „Der Haushaltsausschuss stellt fest:
Das Werk Ludwig van Beethovens gehört zum nationalen Kulturerbe Deutschlands. Beethoven ist bis heute eine der international bekanntesten Künstlerpersönlichkeiten. Im Dezember 1770 wurde der Komponist in Bonn am Rhein geboren. In Bonn wird das künstlerische Vermächtnis des Musikers lebendig gehalten. Unter anderem mit einem Denkmal, einem Orchester, einem jährlichen Musikfest auf internationalem Niveau und natürlich durch das als Museum gestaltete Geburtshaus Beethovens. Bonn trägt den Beinamen „Beethovenstadt“.

Der Haushaltsausschuss beschließt:
Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien wird aufgefordert, bis Sommer 2016 ein Konzept zu erarbeiten, welches sicherstellt, dass im Jahr 2020 ein gebührendes Beethoven-Jubiläum in Bonn stattfindet. Die Beauftragte wird gebeten, zur Haushaltsaufstellung 2017 hierüber im Haushaltsausschuss zu berichten, sodass im Haushalt 2017 erste Haushaltsmittel eingestellt werden können. Hierbei ist die angemessene finanzielle Beteiligung des Landes NRW notwendig.“

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