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Beim Festspielhaus Beethoven ist jetzt durch einen einstimmigen

Beschluss des Kulturausschusses endlich neue Bewegung entstanden. Die Stadtverwaltung wird dadurch beauftragt, bis spätestens nach der Sommerpause die Grundlagen zu vorzulegen, die eine Entscheidung des Rates über die Errichtung eines Festspielhauses ermöglichen.
Beim Festspielhaus Beethoven ist jetzt durch einen einstimmigen

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Einstimmiger Beschluss des Kulturauschusses des Rates der Stadt Bonn vom 16. Februar 2011:

"1. Die Verwaltung wird beauftragt, bis spätestens nach der Sommerpause die Grundlagen zu erarbeiten und vorzulegen, die eine Entscheidung des Rates über die Errichtung eines Festspielhauses in Bonn und eine Entscheidung über das hierzu notwendige weitere Vorgehen ermöglichen.

2. Dazu sind gemeinsam mit den Unternehmen, die das Festspielhaus errichten wollen, dem Bund und dem Land Eckpunkte über die wirt­schaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen zu erarbeiten und diese dem Rat zur Beschlussfassung vorzulegen.

Hierzu gehören:

  • Abgrenzung der Aufgaben der Unternehmen und der Stadt bei Errichtung des Festspielhauses
  • Aufgabenstellung und Finanzausstattung der Betreiberstiftung
  • Betriebskonzept und Finanzplanung einschließlich städtischem Anteil. Diesem müssen die derzeitigen laufenden Kosten für die Beethovenhalle bzw. den Konzertbetrieb, einschließlich der bei Erhaltung des Status quo not­wendigen Sanierungskosten, gegenübergestellt werden.

3.  Für den Fall, dass der Vorschlag der Verwaltung zur Errichtung des Festspielhauses den Abriss der Beethovenhalle vorsieht, legt die Verwaltung dem Rat eine Beschlussvorlage für einen Ratsbürgerentscheid unter Angabe der damit verbundenen Kosten vor.

4.  Soweit aus Sicht der Verwaltung alternative Standorte für den Bau eines Festspielhauses in Bonn in Frage kommen, sind diese dem Rat ebenfalls spätestens nach der Sommerpause mit einer Machbarkeitsstellungnahme vorzulegen."

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